Spezialisiert auf Arbeits-, Schul-, Kita- und Wegeunfälle
Unsere Praxis ist als D-Arzt-Praxis zur Behandlung von Arbeits-, Schul-, Kita- und Wegeunfällen zugelassen. D-Ärztinnen und D-Ärzte, auch Durchgangsärzte genannt, sind speziell von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung beteiligt, um Verletzungen nach solchen Unfällen zu untersuchen, zu behandeln und den weiteren Verlauf zu steuern.
Wenn ein Unfall im beruflichen, schulischen oder ausbildungsbezogenen Zusammenhang passiert, ist häufig nicht die gesetzliche Krankenkasse zuständig, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Dazu gehören je nach Situation die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse.
Wann liegt ein Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall vor?
Ein gesetzlich versicherter Unfall kann zum Beispiel vorliegen, wenn Sie sich verletzen:
- bei der Arbeit
- auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause
- während der Ausbildung
- in der Schule
- in der Kita oder im Kindergarten
- in der Universität
- bei bestimmten dienstlichen oder schulischen Veranstaltungen
- im Rahmen versicherter Tätigkeiten im Betrieb oder in der Bildungseinrichtung
Auch Kinder, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, wenn der Unfall im versicherten Zusammenhang steht.
Was macht ein D-Arzt?
Als D-Ärzte übernehmen wir die medizinische Untersuchung und Behandlung nach einem Arbeits-, Schul-, Kita- oder Wegeunfall. Dazu gehört die sorgfältige Diagnostik, zum Beispiel durch körperliche Untersuchung, Röntgen, Ultraschall oder bei Bedarf weitere Bildgebung.
Außerdem erstellen wir den D-Arzt-Bericht für die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Dieser Bericht ist wichtig, damit die Behandlung korrekt über die gesetzliche Unfallversicherung laufen kann.
Der Vorteil für Sie: Behandlung und Unfallabwicklung aus einer Hand
Nach einem Unfall ist oft unklar, wer zuständig ist und welche Schritte notwendig sind. In einer D-Arzt-Praxis erhalten Sie nicht nur die medizinische Versorgung, sondern auch die richtige Einordnung des Unfalls im Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das bedeutet für Sie:
- schnelle medizinische Erstversorgung
- korrekte Dokumentation des Unfallhergangs und der Verletzung
- Steuerung der weiteren Behandlung
- Koordination mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
- Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit und Wiedereingliederung
- Verlaufskontrollen bis zur Belastbarkeit im Alltag, Beruf oder Schulbetrieb
Behandlung und weitere Begleitung
Je nach Verletzung planen wir die weitere Therapie. Dazu können Ruhigstellung, Physiotherapie, Schmerzbehandlung, Bildgebung, Verlaufskontrollen oder eine Überweisung zu spezialisierten Einrichtungen gehören.
Wenn die Verletzung Auswirkungen auf Arbeit, Schule oder Ausbildung hat, begleiten wir auch die Rückkehr in den Alltag. Ziel ist eine möglichst sichere und gute Wiederherstellung der Belastbarkeit.
Gutachten und Einschätzungen
Im Rahmen des D-Arzt-Verfahrens können ärztliche Stellungnahmen oder Gutachten notwendig werden. Diese dienen der Einschätzung des Heilverlaufs, möglicher Unfallfolgen oder der beruflichen Wiedereingliederung.
Wir unterstützen Sie dabei mit der erforderlichen medizinischen Dokumentation und einer sachgerechten Beurteilung.
Unser Ziel
Unser Ziel ist es, Sie nach einem Arbeits-, Schul-, Kita- oder Wegeunfall medizinisch gut zu versorgen und den weiteren Behandlungsweg zuverlässig zu steuern. Als D-Arzt-Praxis verbinden wir orthopädisch-unfallchirurgische Behandlung mit der notwendigen Dokumentation für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.