ARBEITS- UND SCHULUNFÄLLE, D-ARZT

Unsere Praxis hat die Ermächtigung zur Behandlung von Arbeits- und Schulunfällen.

Jeder Arbeitnehmer, jeder Auszubildende und jedes Schul-, Kita- und Kindergartenkind steht ohne eigenes Zutun unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie tritt für die Behandlung von Unfällen ein, die sich am Arbeitsplatz, im Betrieb, der Ausbildungsstätte, in der Schule, dem Kindergarten, der Kita oder der Universität ereignen. Versicherungsschutz besteht auch für den Weg zum Arbeitsplatz und für den Heimweg. Für die Behandlung tritt nicht die Krankenkasse sondern die Berufsgenossenschaft ein.

Da die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sehr umfangreich sind, beauftragen die Berufsgenossenschaften bestimmte, von ihnen ausgewählte Ärzte, die sog. Durchgangsärzte oder D-Ärzte, mit der Behandlung ihrer Versicherten.

Für uns als Durchgangsärzte gehört aber nicht nur die Behandlung selbst zu unseren Aufgaben. In Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften unterstützen wir die Verletzten auch bei der beruflichen Wiedereingliederung und erstelle eine Vielzahl von Gutachten, u. a. auch die Rentengutachten.