IGeL
Die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten unterliegt einem Wirtschaftlichkeitsgebot, zu dessen Einhaltung Ärzte verpflichtet sind. Im 5. Sozialgesetzbuch heißt es dazu im §12 Absatz 1:
„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
Aus der gesetzlichen Verpflichtung, dass unsere Leistungen das „Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ dürfen, ergibt sich, dass eine Reihe diagnostischer und therapeutischer Verfahren nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden dürfen. Diese Leistungen bieten wir Ihnen als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an.
Hierzu zählen:
Hyaluronsäure-Injektionen zur Behandlung der Arthrose,
Plättchenreiches Plasma (ACP) zur Behandlung der Arthrose sowie akuter und chronischer Muskel- und Sehnenerkrankungen,
Stoßwellentherapie (ESWT) bei schmerzhaften Veränderungen an Sehnenansätzen,
Kinesio-Taping bei akuten und chronischen Muskel- und Sehnenerkrankungen,
Akupunktur bei akuten und chronischen Beschwerden des Bewegungsapparats*,
Injektionsbehandlung mit speziellen natürlichen Medikamenten zur schonenden Behandlung bei akuten und chronischen Muskel- und Sehnenschmerzen sowie bei Verletzungen,
3D-Wirbelsäulenvermessung zur Haltungs- und Statikanalyse,
digitale Fußdruckmessung (Pedographie), statisch und dynamisch,
Oberflächen-EMG (Elektromyographie) zur Diagnostik muskulärer Spannungsstörungen,
Knochendichtemessung (Osteodensitometrie, ODM) nach der DXA oder DEXA-Methode**.
*Bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und bei chronischen Knieschmerzen infolge einer Arthrose können 10 Sitzungen Akupunktur pro Jahr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden.
**In bestimmten Fällen ist die Knochendichtemessung eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.